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Amt für Jugend und Familie

Das Jugendamt des Landkreises Würzburg hilft Ihnen weiter bei Fragen und Problemen rund um die Themen Erziehung und Familie, Kinder und Jugendliche.

Das Jugendamt gliedert sich in die Fachbereiche Soziale Dienste (FB 31), Jugend- und Familienarbeit (FB 32) und Verwaltung (FB 33).

Im Jugendamt finden Sie außerdem unsere Verfahrenslotsin Frau Andreicovits. Sie unterstützt junge Menschen mit einem (potentiellen) Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für deren Familien.


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Anträge & Informationen

Sie benötigen nur schnell ein Formular? Auf unserer Formularseite finden Sie unter dem Stichwort "Jugendamt" viele Dokumente zum Herunterladen.

Allgemeine Informationen zu Themen des Jugendamtes haben wir im Bürgerservice A bis Z nach Lebenslagen (wie Geburt, Kinderbetreuung, Schule, Jugend) gesammelt.

 

Ein Jugendamt - drei Fachbereiche

Das Jugendamt ist organisatorisch dreigeteilt. In die Fachbereiche

Soziale Dienste (FB 31)

Herr Adler leitet den Fachbereich 31, der folgendes Aufgabenspektrum umfasst:

  • Öffentliche Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe (sozialpädagogischer Bereich I)
  • Regionalteams Nord, West und Süd für Falleingangs- und Fallmanagement, Gewährleistung von leisstungsübergreifenden, ganzheitlichen Bedarfsprüfungen und Umsetzung des Konzepts eines sozialraumorientierten, bürgernahen und inklusiven Jugendamts
  • Allgemeine (erzieherische) Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Prüfung und Einleitung von Hilfen nach dem SGB VIII (Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendhilfe)
  • Mitwirkung in den Verfahren vor dem Familiengericht
  • Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
  • Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsberatung
  • Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
  • Pflegeerlaubnis für Vollzeitpflege - Pflegekinderdienst
  • Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, Adoptionsvermittlung
  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII
  • Erbringung von ambulanten erzieherischen Hilfen in Familien (Team Ambulante Hilfen)
  • Heimaufsicht für teilstationäre und stationäre Einrichtungen mit der Regierung von Unterfranken

 

Jugend- und Familienarbeit (FB 32)

Das ist unser Aufgabenspektrum:

  • Öffentliche Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (sozialpädagogischer Bereich II)
  • Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreungsgesetzes (BayKiBiG), Kindertagespflege
  • Kommunale Jugendarbeit
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Jugendschutzgesetz) und ordnungsrechtlicher Jugendschutz
  • Familienförderung und Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII
  • Familienbeauftragter des Landkreises (Bündnis Familie und Arbeit, familienbewusste Personalangebote, Beratung der Gemeinden)
  • Frühe Hilfen – Netzwerk frühe Kindheit (KoKi)

  

Jugendamt Verwaltung (FB 33)

Herr Obermayer leitet den Fachbereich 33.

Das Aufgabenspektrum:

  • Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes
  • Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen und Beglaubigungen
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe (wirtschaftliche und rechtliche Abwicklung einschl. Bescheiderteilung nach § 13 Abs. 3, §§ 19, 20, 27 Abs. 2, 29 bis 35a, 41 SGB VIII)
  • Kostenstelle ambulante Fälle
  • Übernahme Teilnahmebeiträge für Tagespflege, Tageseinrichtungen und Mittagsbetreuung an Grund- und Hauptschulen (§§ 22 – 24, 90 Abs. 3 SGB VIII) – Individualförderung
  • Betriebskostenförderung für Tageseinrichtungen (BayKiBiG)
  • Förderung in Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII)
  • Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 3 Nr. 5, § 90 Abs. 2 SGB VIII
  • Gleichberechtigte Teilhabe wie FB 31 an Hilfeplangesprächen und konkreten Hilfeentscheidungen

  



Familienwegweiser
© Jenko Ataman/adobestock.com

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